Schutz- und Hygienekonzept

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Abstandswahrung

Auf dem Kongressgelände
Auf dem gesamten Kongressgelände gilt die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern.

Auf dem Messestand
Aufgrund der Auflage, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ist die Anzahl der Besucher auf dem Messestand nicht begrenzt. Bitte achten Sie trotzdem darauf, dass sich nur so viele Besucher auf der Standfläche befinden wie es der Standgröße und dem Standkonzept angemessen ist. Im Idealfall wird der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten.

Allgemeine Wegeführung
Für eine eindeutige Wegeführung werden im gesamten Kongressgelände Bodenpfeile die Laufrichtung vorgeben. An stark frequentierten Knotenpunkten wird zusätzlich Personal die Einhaltung der Abstandsregeln überwachen. Aufzüge dürfen nur von max. einer Person benutzt werden.


Hygiene

Mund-Nasen-Bedeckung – Innenbereich
Aktuell ist im gesamten Innenbereich stets eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, unabhängig davon ob der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Mund-Nasen-Bedeckung – Außenbereich
Falls der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, ist in den Außenbereichen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.

Mund-Nasen-Bedeckung – Am Messestand
Aktuell ist auf dem Messestand stets eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bei einem positiven Verlauf des Infektionsgeschehens kann an Messeständen am Tisch die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, insofern der Mindestabstand von 1,5 Meter sicher eingehalten werden kann. In diesem Fall hat der Aussteller die Kontaktdaten des Gesprächspartners separat zu erfassen.

Belüftung
Die Hallen der Messe München und des ICM - Internationales Congress Center München, sind mit modernen Lüftungsanlagen ausgerüstet, die mit höchstmöglichem Außenluft- und  geringstmöglichem Umluftanteil betrieben werden.

Sanitärbereich & Reinigung
Die Sanitäranlagen werden in hoher Taktung gereinigt. Für Handwasch- und Desinfektionsmöglichkeiten ist gesorgt.

Desinfektionsspender & Reinigung
Es sind an allen wesentlichen Stellen Desinfektionsspender aufgestellt. Regelmäßig berührte Oberflächen (z. B. Counter, Tische, Handläufe) werden verstärkt gereinigt.

Türen
Alle Türanlagen – außer Brandschutztüren – bleiben soweit möglich dauerhaft geöffnet, um den Kontakt mit Oberflächen zu reduzieren.


Nachverfolgbarkeit aller Teilnehmer

Nachverfolgbarkeit im Infektionsfall
Alle Kongressteilnehmer müssen sich bereits im Vorfeld zum Kongress registrieren, um die Zugangsberechtigung zu erhalten. So wird sichergestellt, dass im Falle einer Corona-Infektion Kontaktpersonen schnell identifiziert werden können.

Tracing am Messestand & Cateringbereich
Im Cateringbereich und ggfls. am Messestand sind die Kontaktdaten sowie die Anwesenheit der Personen separat über eine Liste zu erfassen.


Ausschluss vom Besuch der Kongressveranstaltung

• Personen mit COVID-19-typischen Symptomen
• Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen
• Personen für die eine häusliche Quarantäne angeordnet ist
• Personen mit akuten, unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere
• Personen die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Staat oder einer Region aufgehalten haben, der bzw. die nach der aktuellen Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts (RKI) als Risikogebiet eingestuft worden ist bzw. sind

Ausgenommen hiervon sind Personen, die bei der Registrierung nachweisen können, dass sie nach § 2 Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung von der häuslichen Quarantäne ausgenommen sind.


Empfehlung

Wir empfehlen allen Kongressbesuchern die Installation der vom Robert-Koch-Institut für die deutsche Bundesregistrierung entwickelten Corona-Warn-App (www.corona-warn-app.de).


Stand, 22.09.2020